Nachbericht E-Signatur Tag 2020
Die Wirtschaft entdeckt die digitale Signatur
Gelungene Premiere des ersten virtuellen Future-Law E-Signatur Tages
Future-Law veranstaltete die erste virtuelle und damit 100% Corona freie Konferenz rund um die digitale Signatur. Virtuelle Konferenzsaal & Break Out Sessions sowie virtuelle Netzwerkbereiche und virtuelle Ausstellungsräume boten ein dichtes Programm mit Key-Stakeholdern der Branche und Corporate Goldpartner Kapsch.
Gastgeberin Sophie Martinetz, Managing Partnerin Future-Law freut sich: „Die Wirtschaft entdeckt die digitale Signatur. Es hat sich einmal mehr herausgestellt, dass es einen klaren Plan für die Umsetzung von digitalen Transformationen braucht und auch wie wichtig es ist, die Menschen durch diesen Prozess zu begleiten. “
Geboten wurde eine spannende, kompakte halbtägige Veranstaltung zu den wichtigsten Trends und technischen Entwicklungen im E-Signatur Bereich.
Auf Grund der Covid 19 Situation planen viele Unternehmen die Einführung der digitalen Unterschrift. Neben der hochkarätig besetzten Expert Stage fanden von Branchenkenner*innen geleitete BreakOut Sessions statt, um den Teilnehmer*innen einen vertieften Praxisbezug zu vermitteln.
Das Fachpublikum war ein Mix aus Branchenexpert*innen, Anbieter*innen und Corporate User*innen. Unter den Speaker*innen befanden sich u.a. Vertreter*innen von Kapsch, der Rundfunk und Telekom Regulierungs GmbH, A1, Namirial, BENE, Institute of Science and Technology Austria und Future-Law.
Konnte leider nur vormittags dabei sein … aber da wo ich dabei war, fand ich es sehr gelungen. Auch das eingesetzte Tool mit Stage und Sessions und der Möglichkeit zum „Pausenplausch“ hat gut funktioniert und war jedenfalls Ermutigung eine Veranstaltung auch mal anders anzugehen. Und der Mix der Vortragenden war auch sehr fein. Insgesamt eine gelungene Veranstaltung, wie ich meine!
Kurt Reichinger, Leiter Abteilung Technik, Rundfunk und Telekom Regulierungs GmbH
Jörg Lenz, Direktor Marketing & Kommunikation, Namirial
Marie-Christine Motaabbed, Juristin, BENE GmbH
Friedrich Nicponsky, Schriftsachverständiger, Kapsch BusinessCom
Andreas Koller, Head of Sales & CEO, XiTrust Secure Technologies GmbH
Sophie Martinetz, Managing Partner, Future-Law
Alexander Baratsits, Legal Counsel, Institute of Science and Technology Austria
Zahlreiche Aussteller*innen und Opinion Leader*innen der E-Signatur Branche, zeigten was im Zeitalter der Digitalisierung möglich ist. Es wurden Kontakte aufgebaut, spannende digitale Produkte vorgestellt, diskutiert und vieles mehr.
Abgerundet wurde das Event durch die Möglichkeit mit anderen interessierten Teilnehmer*innen durch virtuelle 1to1s ins Gespräch zu kommen und sich über gemeinsame Zukunftsvisionen auszutauschen.
Information, Diskussion, Innovation und Austausch waren die Eckpfeiler des E-Signatur Tages 2020. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Organisation oder Unternehmen mit disruptiven Technologien, Produkten und Dienstleistungen zu verbinden.
Neue Zeiten erfordern neue Formate – wir freuen uns Sie wiederzusehen!
Ps.: Wir begleiten Sie gerne unabhängig bei der Auswahl von digitalen Tools, der dazu gehörenden Strategie und dem Aufsetzen von digitalen Projekten. Schreiben Sie uns einfach direkt und vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Q&A:
Kurt Reichinger:
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Leiter Abteilung Technik
Zur Frage betreffend Mehrfachsignaturen:
Grundätzlich ist es richtig, dass beim Anbringen weiterer Signaturen das Dokument geändert wird und nur die letzte Signatur das gesamte Dokument umfasst. Im Format PDF wird das Problem durch inkrementelle Updates gelöst, d.h. mit jeder Signatur wird eine neue Dokumentenversion erstellt, die in die Datei integriert ist. Man kann die einzelnen Dokumentenversionen auch nachträglich separat betrachten und prüfen, ob von den einzelnen Unterzeichnern signierte Versionen mit der Endversion übereinstimmen. Auch der Prüfdienst der RTR bietet die Möglichkeit, zu jeder in einem Dokument enthaltenen Signatur die tatsächlich signierten Daten separat zu betrachten.
Werden EU-Zertifikate weltweit anerkannt?
EU-Zertifikate werden nicht weltweit anerkannt. Allerdings haben einige EU-Beitrittskandidaten ihre Gesetze bereits so angepasst, dass Zertifikate aus der EU bzw. dem EWR anerkannt werden. Weiters sieht die eIDAS-VO die Anerkennung qualifizierter Zertifikate aus Drittstaaten vor, wenn ein entsprechendes Abkommen zwischen der EU und dem Drittstaat (oder einer internationalen Organisation) existiert. Solche Abkommen existieren zwar noch nicht, sind aber unseres Wissens in Vorbereitung und werden gewiss die gegenseitige Anerkennung umfassen (also auch Anerkennung der in der EU bzw. dem EWR ausgestellten Zertifikate im Drittstaat). Die eIDAS-VO gilt in vielen Ländern als Vorbild für ähnliche Regelungen, sodass mittel- bis längerfristig durchaus mit breiter internationaler Anerkennung von Zertifikaten aus der EU bzw. dem EWR zu rechnen ist.
Garantieren die VDA eine absolute Vertraulichkeit?
VDA haben den Erfordernissen der DSGVO und darüber hinaus speziellen Erfordernissen der eIDAS-VO zu entsprechen. Sie werden alle zwei Jahre einer Konformitätsbewertung durch eine unabhängige Stelle unterzogen, bei der auch die Einhaltung der Datenschutzvorschriften überprüft wird. Unabhängig davon müssen vor allem Unternehmen jeweils für sich selbst eine Risikoabwägung vornehmen und entscheiden, ob sie eine Fernsignaturlösung akzeptieren können, bei der die zu signierenden Dokumente zu einem VDA übertragen werden, oder ob sie die Signaturerstellung lieber lokal durchführen.
Zur Frage betreffend eindeutiger Identifizierbarkeit des Signators:
Zumindest bei fortgeschrittenen und qualifizierten Signaturen ist der Unterzeichner eindeutig identifizierbar, allerdings, z.B. bei Pseudonymen oder mehrfach vorkommenden Namen, unter Umständen nur mit Unterstützung des VDA. Das ist nicht nur in Österreich, sondern in den meisten Staaten so. Nur in wenigen Staaten werden eindeutige Identifikationsmerkmale (z.B. Steuernummer) ins Signaturzertifikat eingetragen. Dies erscheint jedoch datenschutzrechtlich hinsichtlich der möglichen Verknüpfung dieses Identifikationsmerkmals mit anderen Daten problematisch. Bei den meisten Anwendungen genügt dem Empfänger die Kenntnis des Namens des Unterzeichners (und die Kenntnis des Geburtsdatums bei Minderjährigen). Sollte es zu einem Streit kommen, kann über Gerichte und andere Behörden die eindeutige Identität des Unterzeichners jedenfalls festgestellt werden. Uns ist überdies kein Streitfall bekannt, bei dem die Vortäuschung einer Identität durch eine Person mit demselben Namen eine Rolle gespielt hätte.
Peter Kustor:
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Leitung Abteilung Internationale Beziehungen und Legistik
Bei der Überprüfung auf der angesprochenen Homepage wird leider nur der Name des Signators angezeigt. Wie kann bspw. bei Namensgleichheiten verifiziert werden, welche Person das Dokument signiert hat?
Zum Schriftformerfordernis: Nach Ihrer Erfahrung Wo wird in Österreich aktuell die Schriftform derzeit als Hemmnis / Blocker in der Digitalisierung empfunden? Wie bekannt ist aus ihrer Sicht die Möglichkeit die Schriftform durch QES per Fernsignatur zu erfüllen?
Für Unternehmen die im ganzen deutschsprachigen Raum agieren: Wo sehen sie die österreichische Regulierung als vorteilhafter / fortschrittlicher im Vergleich zu Regulierungen in Deutschland, der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein an? (Implizit: Was müssen Rechtsanwälte berücksichtigen was in DE CH LI komplizierter geregelt ist):
Ausgewählte Präsentationen:
BreakOut Session – Kapsch – Gerichtliche Schriftvergleichung – digital möglich?
Friedrich Nicponsky, Kapsch BusinessCom, Schriftsachverständiger
BreakOut Session – Namirial – Best Practices in österreichischen Unternehmen für besonders anwenderfreundliches elektronisches Signieren
Klaus Fellner, Namirial, VP Sales & Alliances & Jörg Lenz, Namirial, Direktor Marketing & Kommunikation
Globale Kombinationsmöglichkeiten von allen Unterschriften in einem Tool
Andreas Koller, XiTrust Secure Technologies GmbH, Head of Sales & CEO DE
Rechtliche Aspekte der digitalen Signatur in Banking & Finance
Florian Kranebitter, FELLNER WRATZFELD & PARTNER, Partner
Welche Kriterien sind bei der Auswahl eines Anbieters von elektronischen Signaturen zu beachten?
Kurt Reichinger, Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Leiter Abteilung Technik